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Informationen Kauf einer Immobilie in Spanien

Beim Kauf einer Zweitwohnung in Spanien gibt es zwei Fragen, die sehr wichtig sind:

  • Wer ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Objekt steht
  • Ist der Boden frei von Hypotheken und / oder Schulden

Nach spanischem Recht, ist der Eigentümer des Grundstücks, auch Eigentümer der Gebäude, die darauf entwickelt und / oder gebaut werden. Da in Spanien das Land als Sicherheit für Hypotheken und / oder Darlehen gilt, müssen Sie sicher sein, dass dieser Transfer frei von Schulden ist, da der neue Besitzer diese beim Verkauf des Hauses sonst automatisch übernimmt.

Wenn Sie sich entschieden haben, das Haus zu kaufen, können Sie direkt zum Notar um die Eigentumsurkunde zu unterschreiben, aber in der Regel unterschreibt man einen “Optionskontrakt”. Eine Anzahlung von mindestens 10% ist die Regel, um den Verkauf zu bestätigen. Der Prozentsatz hängt oft von dem Zeitabschnitt ab.

Der Betrag, den Sie bezahlen wird selbstverständlich vom ausstehenden Kaufpreis abgezogen. Auch wird im Vertrag ein Datum für die tatsächliche Übertragung festgelegt, aber das kann auch ein bestimmter termin sein. In Spanien ist ein Zeitraum von zwei bis drei Monaten nach der Bestätigung des vorläufigen Verkaufs die Regel.
Die Übertragung findet bei dem Notar statt . Das Konzept des Kaufs erhalten Sie in der Regel ein paar Tage vor der Übertragung. Es ist möglich, den Kontrakt durch einen Rechtsanwalt oder Berater kontrollieren zu lassen. Wenn Sie nicht Spanisch sprechen, ist es ratsam, einen Dolmetscher zu nehmen.
Nach der Unterschreibung wird die Escritura vom Notar im Archiv gelagert. Der Notar bietet Ihnen eine Kopie. Nach der Eintragung in die Register und Kataster sind Sie der offizielle Besitzer.

Übersetzung www.leerink.org

 


 
 

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