|
Informationen Kauf einer Immobilie in Spanien
Beim Kauf einer Zweitwohnung in Spanien
gibt es zwei Fragen, die sehr wichtig sind:
-
Wer ist der Eigentümer des Grundstücks,
auf dem das Objekt steht
-
Ist der Boden frei von Hypotheken und /
oder Schulden
Nach spanischem Recht, ist der
Eigentümer des Grundstücks, auch Eigentümer der Gebäude, die
darauf entwickelt und / oder gebaut werden. Da in Spanien das
Land als Sicherheit für Hypotheken und / oder Darlehen gilt,
müssen Sie sicher sein, dass dieser Transfer frei von Schulden
ist, da der neue Besitzer diese beim Verkauf des Hauses sonst
automatisch übernimmt.
Wenn Sie sich entschieden haben, das Haus zu kaufen, können Sie
direkt zum Notar um die Eigentumsurkunde zu unterschreiben, aber
in der Regel unterschreibt man einen “Optionskontrakt”. Eine
Anzahlung von mindestens 10% ist die Regel, um den Verkauf zu
bestätigen. Der Prozentsatz hängt oft von dem Zeitabschnitt ab.
Der Betrag, den Sie bezahlen wird selbstverständlich vom
ausstehenden Kaufpreis abgezogen. Auch wird im Vertrag ein Datum
für die tatsächliche Übertragung festgelegt, aber das kann auch
ein bestimmter termin sein. In Spanien ist ein Zeitraum von zwei
bis drei Monaten nach der Bestätigung des vorläufigen Verkaufs
die Regel.
Die Übertragung findet bei dem Notar statt . Das Konzept des
Kaufs erhalten Sie in der Regel ein paar Tage vor der
Übertragung. Es ist möglich, den Kontrakt durch einen
Rechtsanwalt oder Berater kontrollieren zu lassen. Wenn Sie
nicht Spanisch sprechen, ist es ratsam, einen Dolmetscher zu
nehmen.
Nach der Unterschreibung wird die Escritura vom Notar im Archiv
gelagert. Der Notar bietet Ihnen eine Kopie. Nach der Eintragung
in die Register und Kataster sind Sie der offizielle Besitzer.
Übersetzung
www.leerink.org
|